Für Krankenversicherte

Informationen für gesetzlich Krankenversicherte

Eine physiotherapeutische Behandlung wird dann von der Krankenkasse übernommen, wenn sie von einem Arzt verordnet wurde. Dieser Arzt muss Vertragsarzt (Kassenarzt) sein, egal ob Hausarzt oder Facharzt, damit die von ihm verordnete Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Was zahlt die Krankenkasse?

Der  Arzt darf zwar jede Therapieform  verordnen, allerdings ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nur für jene Therapien gesichert, die vertraglich zwischen den Krankenkassen und Ärzten im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt wurden. Diese vertragliche Richtlinie, an die sich Ärzte und Krankenkassen halten müssen, ist die sogenannte Heilmittelrichtlinie, festgehalten im Heilmittelkatalog. Die physikalische Therapie zählt neben der Ergotherapie und Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie als Heilmittel und daher sind auch physiotherapeutische Leistungen in einem eigenen Heilmittelkatalog aufgeführt.

Kostenübernahme für Physiotherapie

Im Allgemeinen werden folgende physiotherapeutischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

  • Allgemeine Krankengymnastik
  • Klassische Massagetherapie und weitere Massageformen
  • Manuelle Lymphdrainage
  • Bindegewebsmassage
  • Manuelle Therapie
  • Gerätegestützte Krankengymnastik
  • Elektrotherapie und Elektrostimulation
  • Thermotherapie (Kälte- und Wärmetherapie)
  •  Bobath Therapie
  • Therapie nach Vojta
  • Propriozeptive Neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
  •  Atemtherapie

Hierbei handelt es sich um eine Auswahl der gängigsten verordnungsfähigen Therapieformen.

Zuzahlung Physiotherapie

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind, zahlen Sie eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich zehn Euro je Rezept an die Praxis.
Die Zuzahlung ist bei Antritt der Behandlung fällig.
Dieser Betrag bleibt nicht bei uns, sondern geht an die Krankenkasse.

Physiotherapie selbst bezahlen

Wenn Sie Ihre medizinische Fitness fördern, Ihren Rücken stärken oder Ihrem Körper mit einer Aromamassage einfach mal Gutes tun möchten, können Sie die Leistungen unserer Physiotherapie Praxis selbstverständlich auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen und selbst bezahlen.